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Ihr Rechtsanwalt in Berlin …

Was können Sie erwarten ?

Ihre Ziele und Ihr Erfolg stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.

Meine Kanzlei konzentriert sich auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen wie Privatpersonen im Bereich des Zivilrechts, wobei

  • Inkassorecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

besondere Schwerpunkte darstellen.

Ich möchte meine Mandanten wirtschaftlich sinnvoll und mit juristischen Sachverstand kompetent und zielgerichtet beraten. Angestrebt wird eine dauerhafte und vertrauensvolle Mandantenbeziehung, in einem partnerschaftlichen Miteinander erarbeiten wir individuelle und maßgeschneiderte Lösungen.

Ich freue mich über Ihre Nachricht und werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Ihr Rechtsanwalt Rolf Goeke

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Über mich

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Der Kontakt zum Rechtsanwalt wird angenehmer, wenn man weiß, wer sich hinter dem Schild an der Tür eigentlich verbirgt. Deshalb – aber auch, um Ihnen meine fachliche Kompetenz näher zu bringen – möchte ich mich Ihnen nun kurz vorstellen:

Nach dem Abitur auf dem Nicolaus-Cusanus-Gymnasium in Bergisch Gladbach studierte ich Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. Im Anschluss an mein 2. Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf im Jahre 1997 arbeite ich als Angestellter bei der IKB Deutsche Industriebank AG, zunächst in der Vertrags- und Sicherheitenabteilung und aktuell in der work-out Abteilung (Forderungsbeitreibung und Sicherheitenverwertung).

Aufgrund der langjährigen Berufspraxis verfüge ich über fundiertes Fachwissen im Kreditrecht, Inkassorecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht, aber auch über die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit und Konsequenz, um konfrontative und schwierige Sachverhalte zugunsten und Zufriedenheit meiner Mandantschaft zu lösen.

Das Arbeitsrecht sowie Mietrecht bilden einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Selbstverständlich arbeite ich mich in jedes Rechtsgebiet ein, das zur Bearbeitung eines Mandates notwendig ist.

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

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Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des individuellen Arbeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich.

Gerade im Arbeitsrecht ist es wegen der vielen Vorschriften und einer sich ständig ändernden Rechtsprechung unerlässlich sich der umfassenden und qualifizierten Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu bedienen. In einer Vielzahl von Fällen ist mit einer gerichtlichen Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen den Mandanten nicht gedient, sondern vielmehr sind außergerichtliche praktikable Lösungen anzustreben. Im Vordergrund steht zunächst die Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen geht. Bei Kündigungen kommt es darauf an, kompetent und verlässlich die Chancen der Wirksamkeit einer ausgesprochenen oder noch auszusprechenden Kündigung zu erläutern.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:

  • Begleitung in kritischen Phasen des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitszeugnis
  • Probezeit/Befristung/Teilzeitarbeit
  • Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeit/Überstunden/Mehrarbeit
  • Vergütung/Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Wettbewerbsverbote
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitgeberinsolvenz
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

  • Gestaltung von speziell auf den Betrieb abgestimmte Arbeitsverträgen
  • Beratung von Personalabteilungen (z.B. Kündigungen, Abmahnungen und allgemeine personelle Maßnahmen)
  • Beratung über besondere Schutzvorschriften (z.B. Schwerbehinderung, Gleichbehandlung, Elternzeit und Befristung)
  • Begleitung im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
    Vertretung vor Arbeitsgerichten
Inkassorecht

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Ihr Kunde zahlt nicht? Sie haben ihn bereits erfolglos gemahnt?
Gerne übernehme ich für Sie die Realisierung Ihrer offenen Forderungen.

Dafür stehe ich:
Grundlage für eine seriöse Beratung ist zunächst die rechtliche Prüfung der Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen sowie die Erfolgsaussichten der Beitreibung.

Das Beitreibungsverfahren ist von Erfahrung und Professionalität geprägt, aber auch von Phantasie, denn jeder Fall ist anders gelagert und eine schematische Beitreibung verbietet sich von selbst.

Es wird stets wirtschaftliches Augenmaß genommen, der Blick ist auf eine sinnvolle Kosten/Nutzen Relation gerichtet.

Das Inkasso durch einen Rechtsanwalt schafft eine professionelle und effiziente Distanz und erleichtert den Zugang zum Schuldner. Das Auftreten ist umsetzungsstark und konsequent, aber auch von der Fähigkeit getragen, sich in die Lage eines Schuldners zu versetzen. Dies schafft Vertrauen auf der Schuldnerseite und stellt eine Grundlage für wirtschaftlich sinnvolle und haltbare Lösungen dar.

Reputationsrisiken werden vermieden.

Sie und ich werden in einem engen Dialog stehen, denn Sie sind mein Auftraggeber und Sie halten das Heft des Handelns in der Hand!

Das setze ich um:
Die langjährige Erfahrung zeigt, dass regelmäßig schon ein anwaltliches Mahnschreiben ausreichend ist, um säumige Schuldner zur Zahlung zu motivieren. Häufig erlauben die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht die Rückführung der Schulden in einer Summe. Ich verhandele in diesem Falle mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung und überwache den Eingang der Zahlungen.

Sollte der Schuldner aber weiterhin keine Bereitschaft zur Zahlung zeigen, empfiehlt sich die Einleitung folgender Schritte:

  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) mit dem Ziel der anschließenden rechtskräftigen Titulierung durch einen Vollstreckungsbescheid; Sie können wegen der langen Verjährungsfrist 30 Jahre gegen den Schuldner aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken
  • Einleitung des Klageverfahrens, wenn der Schuldner Einwendungen gegen die Forderungen erhebt
  • Einleitung der erforderlichen Zwangsvollstreckungen

Die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen umfasst ein ganzes Bündel von möglichen Maßnahmen:

  • Forderungspfändungen (z.B. Pfändung eines Bankkontos, Erwirkung eines Zahlungsverbots)
  • Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen sowie Wahrnehmung der Termine
  • Anträge auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherungen
  • Räumungsverfahren

Das Forderungsbeitreibungsverfahren wird bedarfsweise begleitet durch:

  • Einholung von Auskünften in Schuldnerverzeichnissen
  • Prüfung und Analyse der Vermögensverzeichnisse bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auf erfolgsversprechende Hinweise
  • Schuldnerermittlung
  • Erbenermittlung
  • Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
  • Prüfung von Vermögensübertragungen
  • Einschaltung von Detekteien
Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht beschäftigt sich mit dem Insolvenzverfahren. Dieses Verfahren wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers eingeleitet, wenn auf Seiten des Schuldners ein Insolvenzgrund wie etwa Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das deutsche Insolvenzrecht bezweckt in erster Linie den Schutz der Gläubiger, bietet aber auch dem Schuldner einige Möglichkeiten. So kann im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz nach einigen Jahren eine Restschuldbefreiung beantragt werden.

Verfahrensarten

Das Insolvenzrecht kann grob aufgeteilt werden in die Regelungen über die Insolvenz von Privatpersonen (Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz) und das Regelinsolvenzverfahren, das auf alle anderen Insolvenzen und speziell für die Insolvenz von Unternehmen anwendbar ist. Es gibt in einigen speziellen Bereichen besondere Verfahrensvarianten, wie etwa das Nachlassinsolvenzverfahren.

Gesetzliche Vorschriften

Das Insolvenzrecht ist überwiegend in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Zur Insolvenz bestimmter Gesellschaftsformen und Organisationen finden sich jedoch auch Regelungen in den jeweils relevanten Gesetzen (z.B. GmbH-Gesetz, § 42 BGB zur Insolvenz des Vereins).
Insolvenzantrag

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Insolvenzgrundes, nämlich entweder

• Zahlungsunfähigkeit,
• drohende Zahlungsunfähigkeit oder
• Überschuldung (Schulden nicht mehr vom Vermögen gedeckt).

Insolvenzantrags-Pflicht

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften sind bei Vorliegen der Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gesetzlich dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterlassen oder verzögern sie dies, folgt ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen die verantwortlichen Personen. Auch deren persönliche Haftung auf Schadenersatz ist unabhängig von der Gesellschaftsform nicht ausgeschlossen.

Verbraucherinsolvenz

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren steht offen

• natürlichen Personen,
• ohne selbstständige Tätigkeit,
• früheren Selbstständigen mit unter 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen mit eigenen Angestellten.

Ausschlaggebend sind hier die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Letztere ist gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners seine Verbindlichkeiten nicht mehr abdeckt. Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung bedeutet, dass der Schuldner nach einer bestimmten Zeit wieder schuldenfrei wird. Er muss dazu aber während einer „Wohlverhaltensperiode“ von derzeit sechs Jahren einige Regeln einhalten und den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abliefern, der damit anteilig seine Schulden abzahlt. Der Schuldner muss ferner während der Wohnverhaltensperiode

• eine angemessene Erwerbstätigkeit innehaben oder sich darum bemühen,
• mögliche Erbschaften zur Hälfte herauszugeben,
• Umzüge und Arbeitgeberwechsel dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht mitteilen,
• Einkünfte aller Art mitteilen.

Ab 30. Juni 2014 wird die Wohlverhaltensphase auf drei Jahre verkürzt. Bedingung für die Restschuldbefreiung ist dann, dass der Schuldner mindestens 35 Prozent seiner Verbindlichkeiten und zusätzlich die Verfahrenskosten bezahlt hat.

Kreditrecht

Das Kreditrecht beschäftigt sich mit Kredit- und Darlehensverträgen. Ein verwandter Bereich ist das Bankrecht. Das Rechtsgebiet des Kreditrechts umfasst zum Beispiel die Regelungen über Verbraucherkredite und den Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe, über die Kreditsicherung und die Kündigung von Kreditverträgen.

Gesetzliche Vorschriften

Wichtige Gesetze im Bereich des Kreditrechts sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kreditwesengesetz. Die §§ 488 – 512 BGB regeln den Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Mit dem Bereich der Kreditsicherung durch Grundpfandrechte wie Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld beschäftigen sich die Vorschriften der §§ 1113, 1191 und 1199 BGB. Das Kreditwesengesetz (KWG) reglementiert die Tätigkeit der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Seine Regelungen sollen nicht nur den Verbraucher vor unlauteren Praktiken und finanziellen Verlusten schützen, sondern auch sicherstelllen, dass das Kreditsystem zuverlässig funktioniert.

Womit befasst sich das Kreditrecht?

Wichtige Themen des Kreditrechts sind etwa Abschluss, Widerruf und Kündigung von Darlehens- und Kreditsicherungsverträgen, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Berater vor Vertragsabschluss, die Einzelheiten des Verbraucherdarlehensvertrages, Kreditsicherheiten, Bürgschaften und Grundpfandrechte.

Der Darlehensvertrag

§ 488 BGB ist die Grundvorschrift über den Darlehensvertrag. Danach gilt:

• Der Darlehensgeber ist durch den Vertrag verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen;
• der Darlehensnehmer muss den geschuldeten Zins zahlen und das Darlehen bei Fälligkeit zurückzahlen;
• soweit nicht anders vereinbart, sind die Zinsen nach Ablauf jeweils eines Jahres und, wenn das Darlehen laut Vertrag vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei Rückzahlung zu begleichen.

Verbraucherdarlehen

Für einen Verbraucherdarlehensvertrag gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für ein herkömmliches Darlehen. Allerdings hat der Gesetzgeber hier Maßnahmen getroffen, um Verbraucher besonders zu schützen. Dazu gehört, dass Verbraucherdarlehensverträge grundsätzlich schriftlich abzuschließen sind. Aber: Erstellt der Darlehensgeber seine Vertragserklärung anders, etwa elektronisch, muss diese nicht mehr zusätzlich schriftlich erstellt werden. Nicht verzichtet werden kann allerdings auf die Unterschrift des Verbrauchers. Zusätzlich ist für Verbraucherdarlehen ein bestimmter Mindestinhalt vorgeschrieben.

Mindestinhalt

Werden Schriftformregeln und Mindestinhalt nicht beachtet, ist ein Verbraucherdarlehensvertrag nichtig. Er wird jedoch trotz allem wirksam, wenn der Verbraucher das Darlehen in Anspruch nimmt. Auch andere vertragliche Mängel haben aber weit reichende Folgen. Zum Beispiel:

• Fehlen Sollzinssatz, effektiver Jahreszins oder Gesamtbetrag, verringert sich der vereinbarte Sollzinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz;
• Fehlen Laufzeit oder Angaben zum Kündigungsrecht, darf der Darlehensnehmer jederzeit den Vertrag kündigen.
• Nicht im Vertrag angegebene Kosten müssen nicht bezahlt werden.

Immobilien

Verschiedene Sonderregeln gibt es auch für Immobiliendarlehensverträge (§ 503 BGB). Mehrere Regelungen über Verbraucherkreditverträge sind auf diese nicht anwendbar. Z.B.:
die Unwirksamkeit des Kündigungsrechts des Darlehensgebers, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist zwei Monate unterschreitet;
das fristlose Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, wenn keine Zeit für die Rückzahlung bestimmt ist;
die in § 502 BGB genannten Regeln über die Vorfälligkeitsentschädigung.
Sie brauchen einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrem Wohnort für Ihr kreditrechtliches Problem? Beim anwalt-suchservice.de finden Sie kompetente Rechtsanwälte, die dieses Gebiet zu ihrem Arbeitsschwerpunkt gemacht haben. Hier kommen Ihre Rechte als Kreditnehmer nicht zu kurz. Ob Beratung oder Vertretung vor Gericht – hier wird Ihnen anwaltlich geholfen.

Mietrecht

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Ich berate und vertrete Vermieter und Mieter in gleicher Weise in allen Fragen des Mietrechts. Für meine Mandanten hat die Vertretung beider Seiten den Vorteil, dass ich die Interessenlage der jeweils anderen Vertragspartei einschätzen kann.

Auf der einen Seite bedeutet für den Mieter die Wohnung ein Zuhause, aber auch einen wesentlichen Kostenfaktor und auf der anderen Seite hofft der Vermieter auf den Eingang der Miete, als Lebensunterhalt oder zur Finanzierung der Raten.

Die Probleme im Bereich der Wohnraummiete sind aufgrund einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen für Mieter und Vermieter vielfältig und schwierig zu beurteilen.

Ich erstelle für Sie bei Bedarf Mietverträge, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf Ihr Mietobjekt zugeschnitten sind. Ebenso prüfe ich Mietvertragsentwürfen und berate Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche.

Gerne übernehme ich für Sie die Beitreibung offener Mieten und offener Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen.

Mein Leistungsspektrum deckt im Wesentlichen folgende Bereiche ab:

• Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
• Mieterhöhung
• Beitreibung von Rückständen
• Betriebskostenabrechnung
• Schönheitsreparaturen
• Modernisierungsmaßnahmen
• Mietminderung
• Mängel der Wohnung
• Kündigung des Mietvertrages
• Räumungsangelegenheiten
• Schadensersatz nach Vertragsende

Verkehrsrecht

Mobilität ist nicht alles, aber ohne Mobilität ist alles nichts!

Wir alle sind in vielfältigster Form mobil, überwiegend bewegen wir uns dabei im Straßenverkehr, sei es als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer.

Insbesondere dem Autofahren kommt in unserem Alltagsleben eine herausragende Bedeutung zu, ohne Auto geht oft gar nichts mehr.

Die Teilnahme am Straßenverkehr bietet viele Möglichkeiten für Verstöße; wohl jeder Verkehrsteilnehmer hat schon einmal den einen oder anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Oft einer leichten Unaufmerksamkeit oder Ablenkung im immer hektischer werdenden Straßenverkehr geschuldet oder schlicht Folge menschlicher Nachlässigkeit (Alkoholgenuss, Handy am Steuer).

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtfahrten sowie Parkverstöße etc. zählen gehören zu den Ordnungswidrigkeiten. In den meisten Fällen ist dabei nur ein Bußgeld fällig, manchmal aber auch Punkte in „Flensburg“ (Kraftfahr-Bundesamt). Bei gröberen Verstößen kann es aber auch zu Führerscheinentzug und Fahrverboten kommen. Im Hinblick auf die Bedeutung des Autofahrens für den Alltag, insbesondere für den beruflichen Alltag, eine besonders einschneidende und mitunter existenzgefährdende Strafe. Aber auch Geldbußen und Geldstrafen können schwere wirtschaftliche Auswirkungen entfalten.

Schwerere Verkehrsverstöße ziehen möglicherweise die Einleitung von Ermittlungsverfahren nach sich. Dies geschieht häufig bei Verkehrsstraftaten in Bereichen der Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und fahrlässige Körperverletzung. Es drohen hohe Geldstrafen sowie auch Freiheitsstrafen.

Gerne berate und vertrete ich Sie kompetent und umfassend bei:

  • Bußgeldbescheid und Bußgeldverfahren
  • Verteidigung in allen Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten
  • Beratung rund um den Führerschein (Fahrt unter Alkohol oder Drogen, MPU, Sperrfrist, Führerschein auf Probe, Nachschulung etc.)
  • Geschwindigkeit, Abstand und Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer etc.)
Zwangsversteigerung

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Im Zwangsversteigerungsverfahren und Teilungsversteigerungen berate und vertrete ich Gläubiger, Eigentümer und Bietinteressenten.

Der Beratung können verschiedene Motivationen zugrunde liegen, sei es Ihr Interesse an dem Erwerb einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung oder sei es Sie sind Inhaber eines Rechts im Grundbuch (z.B. Hypothek, Grundschuld, Zwangssicherungshypothek) und möchten Ihre Forderungen und Rechte gegen den Eigentümer im Wege der Zwangsversteigerung durchsetzen. Beratungsbedarf besteht auch, wenn Ehen geschieden und Erbengemeinschaften aufgelöst werden sollen, ohne dass sich die Beteiligten einigen können, wie mit einer Immobilie verfahren werden soll. Hierfür hat der Gesetzgeber das Instrument der Teilungsversteigerung geschaffen. Ein Beteiligter kann im Regelfall ohne Zustimmung des anderen Beteiligten die zwangsweise Auflösung der Eigentümergemeinschaft beantragen.

In all diesen Fällen berate ich Sie umfassend über den Ablauf der Verfahren, der verschiedenen Möglichkeiten und Taktiken und begleite Sie kompetent bereits im Vorfeld, insbesondere wenn Ihr Interesse an dem Erwerb einer Immobilie in einem Zwangsversteigerungsverfahren gerichtet ist. Hierbei geht es um zeitige Kontaktaufnahme zu sämtlichen Beteiligten, auch dem verfahrensbetreibenden Gläubiger.

Ich übernehme für Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (auf Grundlage eines titulierten Anspruchs), die Beantragung von Zwangsversteigerungsverfahren und Teilungsversteigerungen sowie die Betreuung des gesamten Versteigerungsverfahrens bis zur Verteilung des Erlöses.

Sehr gerne übernehme ich für Sie:

  • Wahrnehmung von Zwangsversteigerungsterminen und
  • Vertretung von Interessenten bei der Ersteigerung von Immobilien

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Schuldnerberatung

Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf und Sie haben den Überblick verloren?

Die Gläubiger drängeln immer energischer, die Mahnungen stapeln sich und der Besuch des Gerichtsvollziehers wird zur traurigen und bedrückenden Realität und Routine?
Sie möchten sich ohne Insolvenz von den Schulden befreien?

Sie möchten wieder unbeschwerter leben und ruhiger schlafen?

Gerne helfe ich Ihnen auf dem langen Weg zur Schuldenfreiheit und biete Ihnen eine Perspektive für ein schuldenfreies Leben.

Ich übernehme die Kommunikation und Verhandlungen mit den Gläubigern mit dem Ziel, sich mit den Gläubigern zu einigen.

Auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung der Forderungen und Analyse ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterbreite ich den Gläubigern einen mit Ihnen abgestimmten Schuldenbereinigungsplan.

Es sind dabei viele Wege zur Schuldenfreiheit denkbar. Entweder durch den Abschluss einer langfristigen und tragfähigen Ratenzahlungsvereinbarung (auch bezüglich einer verringerten Forderung) oder durch eine Einmalzahlung eines deutlich reduzierten Vergleichsbetrages.

Erfahrungsgemäß erklären sich Gläubiger mit einer deutlichen Reduzierung ihrer Forderungen einverstanden, wenn sie auf Seiten des Schuldners einen anwaltlichen Partner sehen, der sowohl rechtlichen als auch wirtschaftlichen Sachverstand in die Verhandlungen einbringt. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei eine auf Vertrauen und Zuverlässigkeit basierende Zusammenarbeit mit den Gläubigern.

Mein Honorar beträgt 350,00 € sowie je Gläubiger 30,00 € sowie 10,00 € Auslagenersatz pro Gläubiger.

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Vergütung

Guter Rat muss nicht teuer sein!

Was kostet mich mein Anwalt?

Ich lege großen Wert auf eine transparente Honorargestaltung. Die Anwaltsvergütung wird bei mir bereits im Vorfeld umfassend mit Ihnen besprochen. Damit Sie die Unsicherheit darüber, wie viel der Besuch beim Anwalt kostet, nicht davon abhält, einen Beratungstermin mit mir zu vereinbaren, finden Sie hier einen Überblick über die möglichen Kosten:

Vergütung im Detail

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Die Vergütung für anwaltliche Leistungen wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Vergütungsverzeichnis (VV) gesetzlich geregelt.

Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch nicht entschieden haben, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auch auf ein erstes, kostengünstiges Erstberatungsgespräch beschränken. Die Vergütung für Privatpersonen und deren private Angelegenheiten beträgt 80,00 € bis 190,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Es besteht die Möglichkeit, ein festes Honorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren.

Hiervon mache ich und meine Mandanten häufig Gebrauch.
Die Honorarvereinbarung darf bei einer gerichtlichen Tätigkeit jedoch nicht unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen.
Das Pauschalhonorar bzw. meine Stundensätze variieren je nach rechtlicher Fragestellung, Schwierigkeit der Angelegenheit, Haftungsrisiko, Gegenstandswert, Bedeutung für den Mandanten und dem Umfang der Tätigkeit. Mein aktueller Stundensatz beträgt 180,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Wird kein spezielles Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart bzw. kommt es zu einem Gerichtsverfahren, so berechnet sich nach dem RVG das anwaltliche Honorar wie folgt:

Die Höhe der gesetzlich vorgeschrieben Vergütung richtet sich in den überwiegenden Fällen nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) und nach dem Aufwand, dem Schwierigkeitsgrad, der Art der Tätigkeit und der Entwicklung des Falles (Gebührensatz).

Eine 1,0 Gebühr (Gebührensatz) beträgt beispielsweise für einen Gegenstandswert bis:

Eine vollständige Gebührentabelle finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

In gerichtlichen Angelegenheiten können über die gesetzlichen Gebühren, die sich gleichfalls nach dem Streitwert (entspricht Gegenstandswert) richten Zusatzhonorare vereinbart werden. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist dagegen nicht zulässig.

Wenn ein gerichtliches Verfahren stattfindet, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert und wird nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.

Im arbeitsgerichtlichen Prozess trägt jede Partei ihre erstinstanzlichen Kosten selbst. Das bedeutet einerseits, dass Sie die Kosten unserer Beauftragung in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst tragen müssen, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Andererseits müssen Sie aber den Anwalt der Gegenseite auf keinen Fall bezahlen.
Erst ab der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht hat der Gewinner einen Anspruch gegen den Verlierer auf Erstattung der Kosten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, bin ich gerne dazu bereit, die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer kostenfrei zu übernehmen.

 

Eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung ist mir wichtig. Gerne stehe ich Ihnen für die Klärung von Vergütungsfragen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Sprechen Sie mich darauf an!

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Kontakt

Käthe-Paulus-Zeile 9
14089 Berlin

Telefon: 030-36991889
Mobil: 0176-83318954
Fax: 030-23939104
Mail: goeke@anwalt-goeke.de

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Links

Rechstanwälte

Auf dieser Seite habe ich für Sie einige interessante Links zusammengestellt. Neben Gesetzestexten und aktueller Rechtsprechung finden Sie hier auch die Internetauftritte von Berufsverbänden und Gerichten.

www.brak.de – Die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer mit allen Gesetzestexten rund um das Berufsrecht der Rechtsanwälte

www.anwaltverein.de – Der Deutsche Anwaltverein mit umfangreichen Informationen rund um den Anwaltsberuf

www.rak-berlin.de – Berliner Rechtsanwaltkammer

www.berliner.anwaltsverein.de – Berliner Anwaltsverein

Gerichte

www.bundesarbeitsgericht.de – Die Internetpräsenz des BAG

www.bundesgerichtshof.de – Die Internetpräsenz des BGH

www.bundessozialgericht.de – Die Internetpräsenz des BSG

www.bundesverfassungsgericht.de – Die Internetpräsenz des Bundesverfassungsgerichts

Weitere Links

www.insolvenzbekanntmachungen.de – Öffentliche Bekanntmachungen der Insolvenzverfahren

www.justizadressen.de – Orts- und Gerichtsverzeichnis

www.gesetze-im-internet.de/index.html – Gesetzestexte online

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Downloads

Vollmacht.pdf

Terminvollmacht § 141 Abs. 3 ZPO

Prozesskosten.pdf

Beitragshilfe.pdf

Um die zum Download angebotenen PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie das Zusatzprogramm Adobe Acrobat Reader, welches Sie im Internet kostenfrei herunterladen können. Die aktuelle Version des Acrobat Reader finden Sie hier.

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Impressum

Verantwortlich für alle Inhalte: Rechtsanwalt Rolf Goeke

Postanschrift:

Rechtsanwalt

Rolf Goeke
Käthe-Paulus-Zeile 9
14089 Berlin

Telefon: 030-36991889
Fax: 030-23939104

goeke@anwalt-goeke.de

Geschäftskonto: Deutsche Bank
IBAN: DE20 1007 0024 0947 3299 00

Anderkonto: Deutsche Bank
IBAN: DE23 1007 0024 0786 1529 00

 

Bitte beachten Sie, dass bei Übermittlung von Nachrichten per E-Mail die Vertraulichkeit bedroht sein kann. Wenn Sie per E-Mail mit mir Kontakt aufnehmen, gehe ich davon aus, dass Sie mit der unverschlüsselten Kommunikation per E-Mail einverstanden sind, solange Sie dem nicht widersprechen.

Umsatzsteuernummer: 19/310/61626

Identifikationsnummer: 54 708 632 812

Zulassung:

Rolf Goeke ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Berufshaftpflichtversicherung:

HDI –Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Riethorst 2, 30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

Berufsrechtliche Regelungen:

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer im Portal „Berufsrecht“ eingesehen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
  • RVG (Rechtsanwaltsvergütungsrecht)
  • BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte)

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Datenschutz

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Rechtsanwalt Rolf Goeke
Käthe-Paulus-Zeile 9
14089 Berlin

Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

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